Bielefelder Ratsmehrheit setzt Baumschutzsatzung durch – Feurich: „Es geht um Beratung, nicht um Verbote“
Die Baumschutzsatzung kehrt zurück. Eine von SPD, Grünen und Linken angeführte Ratsmehrheit hat sie am Donnerstagabend gegen die Stimmen von CDU, FDP und BfB durchgesetzt. Sogar die AfD stimmte diesmal mit der Mehrheit. Vom 1. Oktober an dürfen demzufolge Laubbäume ab einem Umfang von 60 Zentimetern und Nadelhölzer ab 100 Zentimeter Umfang nur noch auf Antrag gefällt werden.
Der Antrag muss neben dem Nachweis der Notwendigkeit einen Lageplan und „nachvollziehbare Angaben“ zu Art, Höhe, Stammumfang und Kronendurchmesser der Bäume enthalten. Im Einzelfall darf die Stadt den Maßstab des Lageplanes bestimmen oder die Vorlage zusätzlicher Unterlagen fordern. In Zweifelsfällen darf das Umweltamt ein Sachverständigengutachten fordern.
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