Fürstenfeldbruck - Bettina M. war so froh, als sie endlich eine Wohnung fand. Doch ein übler Gestank wollte einfach nicht verschwinden. Dann erfuhr sie: In ihrer Wohnung lag lange Zeit ein Toter, doch renoviert wurde nicht.
Dieser Geruch … Dieser furchtbare Geruch … „Wer ihn einmal gerochen hat, der erkennt ihn immer wieder“, sagt Bettina M. (46, Name geändert). Immer wieder wird sie an die Leiche denken – an den toten Mann, der mehrere Wochen lang in der GBW-Sozialwohnung in Fürstenfeldbruck lag, in die Bettina M. danach einzog. „Das ist ein Albtraum! Hätte ich das gewusst, wäre ich nie eingezogen“, sagt sie.
Mietbeginn war der 15. September 2015. Bei ihrem Einzug fand M. Blutflecken auf dem Boden – der Hausmeister bestätigte, dass es sich um Blut handelt. „Mich schauderte, aber was blieb mir anderes übrig, als sie wegzuputzen? Es stank merkwürdig. Mehrmals wechselte ich das Putzwasser, der feuchte Boden stank sogar im Flur“, sagt Bettina M.
Zwei Tage später fragte ihre Nachbarin, ob sie denn wisse, was in der Wohnung passiert sei, erzählt Bettina M. „Ich verneinte – und sie erzählte mir dann, dass der Vormieter Suizid beging und die Wohnung von Polizei und Feuerwehr aufgebrochen wurde“, so M.
Der Geruch ist immer noch da – vor allem im Sommer, wenn sich die Wohnung aufheizt, sagt Bettina M. Sie erkundigte sich, was normalerweise nach einem Leichenfund in einer Wohnung saniert werden muss. Mehrere Fachleute erklärten ihr, der Boden und der Putz an den Wänden müssten erneuert werden. „Es reicht keineswegs, die Wohnung einfach nur zu streichen, wie es die GBW für ausreichend hält“, sagt sie. Zumal der Linoleumboden schon 20 Jahre alt und verschlissen sei – und sowieso erneuert gehöre. In einer Stellungnahme der GBW an die tz heißt es: „Eine eingehende Prüfung durch unterschiedliche Personen, vor allem durch zwei unserer Hausmeister vor Ort ergab keinen Hinweis auf einen Leichengeruch …“
Bettina M. sieht das anders. Sie hat den Sommer über auf einer Liege im Flur geschlafen. „Manche Leute sind hart im Nehmen, ich eben nicht“, sagt sie. Als sie von dem Toten in dem Appartement noch nichts wusste, sei sie froh gewesen, es gefunden zu haben, in der Nähe ihrer Eltern, die über 70 sind und auch in Fürstenfeldbruck leben. Bettina M. hat einen Wohnberechtigungsschein, der für ganz Bayern gilt, möchte aber in der Nähe ihrer Eltern bleiben.
Anja Franz, Mietrechtsexpertin beim Mieterverein, sagt: „Wie entsetzlich! Mit Leichengeruch wohnen zu müssen und mit dem Bewusstsein, es befinden sich noch Ausdünstungen eines Toten in der Wohnung, ist unzumutbar. Der Fall zeigt überdeutlich, dass auf dem leergefegten Wohnungsmarkt in München und Umgebung unrenovierte und sogar ungeputzte Wohnungen Abnehmer finden – einfach weil die Leute froh sind, dass sie überhaupt ein Dach über dem Kopf haben.“ Bettina M. hat die GBW schriftlich aufgefordert, die Wohnung nachträglich komplett zu sanieren – bislang ohne Erfolg. Nun hofft sie, eine neue günstige Wohnung zu finden.
Frage: Unsere Nachbarn sind ausgezogen, jetzt wird deren Wohnung renoviert. Die Handwerker halten sich aber nicht an die Ruhezeiten der Hausordnung. Müssen wir Mieter und die anderen Hausbewohner uns das gefallen lassen? Wir müssen uns schließlich an die Hausordnung halten, wenn wir Ärger vermeiden wollen. Martin und
Monika B. aus München
Antwort: Das kommt darauf an, ob es sich um eine vermietete Eigentumswohnung in einem Wohneigentumshaus (WEG) handelt, oder um eine Mietwohnung in einem Mietshaus, erklärt Rudolf Stürzer, Vorsitzender von Haus und Grund München. Handelt es sich um ein Mietshaus, dann gilt die Hausordnung nur zwischen den Mietern, der Vermieter ist durch sie nicht verpflichtet. Der Vermieter und seine Handwerker müssen sich dann nicht an die Hausordnung halten, wohl aber an Gesetze. Nach der Hausarbeits- und Musiklärmverordnung in München sind nur Privatpersonen dazu verpflichtet, die Ruhezeiten zwischen 12 und 15 Uhr und ab 18 Uhr einzuhalten. Gewerbe- und Handwerksbetriebe dagegen müssen sich an diese Ruhezeiten nicht halten.
Wenn die tz-Leser dagegen in einer an sie vermieteten Eigentumswohnung leben, ist die Rechtslage anders, so Stürzer. In einem WEG-Haus verpflichtet die Hausordnung auch Vermieter beziehungsweise die Wohnungseigentümer. Auch diese dürfen mittags keinen Krach machen, wenn das die Hausordnung verbietet. Anders sieht dies die Rechtsprechung aber bei Handwerksbetrieben. „Das liegt daran, dass es praktisch unmöglich ist, einen Handwerker zu kommen, der nur bis 12 Uhr mittags und von 15 bis 17 Uhr laut arbeitet“, erklärt Stürzer. Deshalb legt die Mehrheit der Gerichte die Hausordnungen einschränkend aus und sagt, mittags darf gearbeitet werden, an die Abendruhe laut Hausordnung aber müssen sich Handwerker halten.
Bitte richten Sie Ihre Fragen (plus Telefonnummer für Rückfragen) an die Mieterverein-Vorsitzende Beatrix Zurek und ihre Kollegin Anja Franz:
Stichwort „tz-Leser fragen die Mieterpräsidentin“, per Post an die Lokalredaktion,80282 München, per Fax an 089/5 30 65 67 oder per Mail an: lokales@tz.de.
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