Ab dem 3. Dezember 2021 müssen alle ZÜP – auch jene, welche bisher vom Unternehmen selbst durchgeführt wurden – über die im USP verfügbare Anwendung „ZÜP – Zuverlässigkeitsüberprüfung / Aviation Security “ beim BMK eingereicht werden. Die Überprüfung erfolgt durch das BMK und die Sicherheitsbehörden. Das Ergebnis der Überprüfung wird den Unternehmen vom BMK mitgeteilt und ist in der Anwendung ZÜP ersichtlich.